Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AS WERNER GMBH

1. Geltung der AGB

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Besteller anerkannt. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von AS Werner GmbH schriftlich bestätigt werden.

Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.

2. Angebote

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.

Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt.

Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Eine Offerte ist drei Monate lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wur-de. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen werden Eigentum des Käufers. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.

Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, telefonisch oder per E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.

Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

3. Termine

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an dem festgelegten Termin zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.

Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Naturgewalten, kriegerische Ereignisse, Regierungsmassnahmen, Verkehrszusammenbrüche, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte und verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen.

Bei verspäteter Lieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrages.

4. Vertrags­erfüllung

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Ver-käufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers.

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt.

Eine Haftung für Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden jeder Art, sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden wird ausdrücklich wegbedungen.

5. Preise und Zahlungs­bedingungen

Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehr-wertsteuer hinzugerechnet.

Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 15 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen.

Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,

I. sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen;

II. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.

Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Mahnung erhoben.

6. Gewährleistung

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar.

7. Informations­pflicht

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

8. Schluss­bestimmungen

Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, ergänzend gelten die Incoterms 2010. Als Gerichtsstand gilt das für Wrap your Car Werner zuständige Gericht als vereinbart.

Februar 2021, AS Werner GmbH, 4147 Aesch (Schweiz)